kid. Die stimmberechtigten Mitglieder der reformierten Landeskirche haben die neue Kirchenordnung am 27. September 2009 mit knapp 76 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 38,2 Prozent. Der Kirchenrat der reformierten Landeskirche ist über dieses deutliche Resultat sehr erfreut. Es zeigt, dass die Stimmenden die Kirchenordnung als Ganzes gewürdigt haben. Und es bestätigt, dass die Vorlage den Erfordernissen der Zeit entspricht und den Auftrag der Landeskirche unterstützt und fördert.
Die Kirchenordnung von 1967 musste überarbeitet werden, weil mit der Kantonsverfassung von 2005 und dem neuen Kirchengesetz die staatlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Die Landeskirche erhält dadurch mehr Autonomie. Die entsprechenden Kompetenzen werden in der neuen Kirchenordnung geregelt. Als wichtigste Neuerungen haben künftig alle Mitglieder ab 16 Jahren das Stimm- und Wahlrecht, also auch Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden künftig alle vier Jahre an der Urne in ihrem Amt bestätigt.
Die neue Kirchenordnung akzentuiert die theologischen Grundlagen und die weltweite Vernetzung der Landeskirche, sie stärkt die demokratischen Rechte, betont den Respekt vor Minderheiten und fördert durch einen angemessenen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden die innerkirchliche Solidarität.
Die neue Kirchenordnung ist zeitgleich mit dem neuen Kirchengesetz am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Damit ist auch die Basis gelegt für wichtige Folgeerlasse wie eine Personalverordnung und eine Finanzverordnung. Diese Ausführungsverordnungen sind zurzeit in Arbeit.
Im Umfeld der 1995 abgelehnten Initiative zur Trennung von Kirche und Staat wurde auch von kirchlicher Seite betont, dass Reformen nötig sind. Der Kirchenrat ist erfreut, dass mit neuer Verfassung, neuem Kirchengesetz und nun auch neuer Kirchenordnung die damaligen Versprechen eingelöst wurden und damit ein langjähriger Reformprozess zu einem positiven Abschluss kommt.
Der Kirchenrat dankt allen, die sich für die neue Kirchenordnung eingesetzt und damit zum guten Abstimmungsergebnis beigetragen haben!