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Landeskirche stärkt Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden

[19.01.2010 16:17:33] Landeskirche stärkt Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden

Die reformierte Kirchensynode hat die Beratungen zur Finanzverordnung abgeschlossen und die Vorlage ohne Gegenstimme verabschiedet. Im Vordergrund der Debatte stand die Neuregelung des Finanzausgleichs unter den Kirchgemeinden. Mit dem neuen Modell einer Steuerkraftabschöpfung können die Steuerfüsse der einzelnen Kirchgemeinden leicht angeglichen werden.

kid. An der zweiten Debatte der reformierten Kirchensynode zur neuen Finanzverordnung stand der Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden im Vordergrund. Helen Gucker-Vontobel, Kirchenrätin mit dem Ressort Finanzen, wies darauf hin, dass ein Finanzausgleich grundsätzlich schon heute bestehe, jedoch bloss in indirekter Form, d.h. als Teil der Beiträge an die Zentralkasse. Im Budget 2010 entspreche dieser Anteil einem Beitragssatz von 0,2 bzw. 4 Mio. Franken.

Das bisherige Modell trage jedoch nicht dazu bei, die relativ grosse Steuerfussdisparität unter den Kirchgemeinden zu entschärfen, die heute von 6 bis 14 Prozent reiche. Die am 1. Januar in Kraft getretene neue Kirchenordnung erteilt dazu jedoch einen klaren Auftrag: «Der Finanzausgleich sorgt für eine ausgewogene Steuerbelastung unter den Kirchgemeinden» (Art. 236).

Aus diesem Grund setzt die Landeskirche mit einer so genannten Steuerkraftabschöpfung neu auf einen direkten Finanzausgleich, der eine leichte Annäherung der Kirchgemeinde-Steuerfüsse zulässt. Auf der Basis eines entsprechenden Abschöpfungssatzes entrichten die Kirchgemeinden einen Beitrag in einen separaten Fonds, was auch eine grössere Transparenz bezüglich der Verwendung der Mittel ermöglicht.

Leistungen aus dem Finanzausgleichsfonds können jene Kirchgemeinden beantragen, deren Steuerfuss drei oder mehr Prozente über dem gewogenen kantonalen Mittel der Kirchensteuerfüsse liegt. Der Kirchenrat geht davon aus, dass mit dem neuen Modell rund ein Drittel der Kirchgemeinden in den Fonds einzahlen und ein weiteres Drittel daraus Leistungen beziehen wird.

Einen Minderheitsantrag der vorberatenden Kommission, die Beiträge an den Finanzausgleichsfonds auf die heutigen 4 Mio. Franken zu begrenzen, lehnten die Synodalen deutlich ab, u.a. mit dem Argument, dass mit der vor zwei Wochen beschlossenen Begrenzung des generellen Beitragssatzes an die Zentralkasse auf 3,5 bzw. auf 37% der Steuereinnahmen der Kirchgemeinden eine genügende Sicherung eingebaut wurde.

Auch der Hinweis von Vertretern finanzstarker Kirchgemeinden, der neue Finanzausgleich führe dort zu überproportionalen Belastungen der einzelnen Steuerzahler, vermochten nicht zu überzeugen, da die Zahlungen in den Finanzausgleichsfonds nur einen kleinen Teil der gesamten Beiträge an die Zentralkasse ausmachen.

Umgekehrt waren auch Gemeindefusionen als Sparmittel oder ein Einheitssteuerfuss keine ernsthaften Themen. Ein einheitlicher Steuerfuss deshalb nicht, weil dadurch die Finanzverantwortung und damit auch die Ausgabendisziplin der einzelnen Gemeinden entfallen würde. Entsprechend waren aber einzelne Synodemitglieder, die einen wirksameren Finanzausgleich gewünscht hatten, mit dem neuen Modell nicht zufrieden.

In der neuen Finanzverordnung ist weiter neu eine Fachstelle verankert, welche die Kirchgemeinden auf deren Ersuchen hin bei Bauvorhaben berät und begleitet. Damit ist auch ein Postulat von Hans Ulrich Schwarzenbach, Mettmenstetten, abgeschrieben, das auf die Einrichtung eines solchen Dienstes gezielt hatte. Die Finanzverordnung unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf Anfang 2011 in Kraft treten.

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Nicolas Mori
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