Herzlich willkommen bei der Reformierten Kirchgemeinde Ellikon an der Thur ZH

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Benutzung der Kirche

Mitglieder der Landeskirche haben Anspruch auf alle Dienste ihrer Kirche. Immer wieder ersuchen jedoch auch Personen, die der Landeskirche nicht angehören, um kirchliche Dienste. Für die Kirchenpflege sowie für das Pfarramt stellt sich die Frage, ob und wie sie auf solche Begehren eingehen sollen.

Unseres Erachtens ist Kirche
- Gelebte Gemeinschaft
- Verkündigung und Lehre
- Ein meist schönes architektonisches Werk, das es zu pflegen und erhalten gilt


Kirchliche Dienste lassen sich nicht wie Konsumgüter nach Katalog einkaufen und nach Franken und Rappen bemessen. Dennoch bereitet es uns Mühe, wenn Nichtmitglieder kirchliche Dienste in Anspruch nehmen, ohne die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Deshalb haben wir uns entschlossen, bei Fremdbenutzungen unserer Kirche, einen Teil der Unkosten in Rechnung zu stellen. Wir haben dafür ein Reglement ausgearbeitet.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Kirchensteuerzahler dabei immer noch eine viel grössere Leistung zu erbringen bereit sind. An dieser Stelle danken wir Ihnen allen dafür ganz herzlich. Für uns ist dies nicht selbstverständlich. Kirche lebt nicht zuletzt von Solidarität.


September 2008, Kirchenpflege und Pfarramt

 

 

Dateien zum downloaden

Benutzungsordnung der evangelisch reformierten Kirche Ellikon an der Thur (23KB)

www.kirche-ellikon.ch - der direkte Weg zu uns!
 

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